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VG Regensburg, 20.05.2014 - 6 K 14.58 |
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- BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91
Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage
Auszug aus VG Regensburg, 20.05.2014 - 6 K 14.58
Anders als bei Anlagen der Eigenwerbung besteht bei Anlagen der Fremdwerbung nämlich keine räumlich-funktionelle Zuordnung zu einem primären Nutzungszweck (BVerwG, U. v. 3.12.1992 - 4 C 27/91 - juris).Auch wenn Anlagen der Außenwerbung im engeren Verständnis keinen Betrieb darstellen, werden sie dabei durch ihre Funktion im System der Baunutzungsverordnung als gewerbliche Nutzung ausgewiesen (BVerwG, U. v. 3.12.1992 a. a. O., Rn. 25).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VG Regensburg, 20.05.2014 - 6 K 14.58
Darüber hinaus muss die nähere Umgebung insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und soweit die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwGE 55, 369/380).Ein Vorhaben fügt sich aber jedenfalls dann nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn es bodenrechtliche Spannungen im betroffenen Gebiet auslöst (BVerwGE 55, 369/386).